Teilnahmequote

Die Teilnahmequote berechnet sich nur aus denjenigen Schülerinnen und Schülern, die dazu verpflichtet waren. Freiwillig teilnehmende Schüler/innen werden nicht dazu­gezählt und Schüler/innen, deren Teilnahmeverpflichtung nicht angegeben ist, ebenfalls nicht.

Beispiel: An einer Schule sind 100 Schüler/innen gemeldet. Davon …

  • sind 80 Schüler/innen teilnahmeverpflichtet, von ihnen haben 77 teilgenommen, 3 waren krank.
  • besteht für 15 Schüler/innen keine Teilnahmepflicht, sie haben alle freiwillig teilgenommen.
  • ist für 5 Schüler/innen die Teilnahmepflicht nicht angegeben, sie haben alle teilgenommen.

Die Teilnahmequote errechnet sich wie folgt:

N = alle gemeldeten Schüler/innen mit Teilnahmeverpflichtung = 80. 
Davon teilgenommen = 77.

77/80 = 96 %.

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