Zusatzinformationen Kontextfragebögen – FAQs
Was sind Kontextfragebögen und wozu dienen sie?
Teilweise werden vom IQS sogenannte "Kontextfragebögen" abgefragt.
Kontextfragebögen enthalten keine fachlichen Fragen, sondern ergänzen diese, indem sie wichtige Kontextinformationen zu Lehr- und Lernbedingungen abfragen. Sie helfen zu verstehen, warum Schülerinnen und Schüler bestimmte Leistungen zeigen, indem sie z. B. Faktoren wie Motivation, familiäre Unterstützung, sozioökonomische Rahmenbedingungen, Unterricht und schulische Rahmenbedingungen erfassen.
Durch die Verknüpfung mit fachlichen Ergebnissen lassen sich wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse gewinnen, wie diese Umstände den Lernerfolg beeinflussen.
Dadurch ermöglichen sie fundierte Analysen und liefern eine wichtige Grundlage für bildungspolitische Entscheidungen sowie internationale Vergleiche.
Wo kann ich Kontextfragebögen einsehen?
Aktuelle Fragebögen werden aus wissenschaftlichen Grundsätzen vor Abschluss der jeweiligen Studie in der Regel nicht freigegeben.
Hier ist beispielsweise ein freigegebener Fragebogen (PIRLS 2021) verfügbar.
In welchem Bereich kommen Kontextfragebögen zum Einsatz?
Dies betrifft im Moment internationale Kompetenzerhebungen wie PISA oder PIRLS und auch die externe Schulevaluation, für die das IQS Umfragen durchführt.
Internationale Kompetenzerhebungen
Gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme
Grundsätzlich besteht – gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 und 4 IQS-Gesetz bzw. § 15 Abs. 1 Z. 7 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 –für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern eine gesetzliche Teilnahmepflicht an den Kontextfragebögen.
Dennoch formuliert das IQS dies den Eltern gegenüber als Bitte; Schülerinnen und Schüler werden von den Testleiterinnen und Testleitern laut normiertem IQS-Testleiter-Handbuch mündlich darauf hingewiesen, dass der Fragebogen zwar durchzuarbeiten ist, sie jedoch Fragen auslassen können, wenn sie ihnen unangenehm sind.
Eine möglichst vollständige Beantwortung trägt zur Qualität und Aussagekraft der Ergebnisse bei.
Einbindung der Elternvertretungen
Die jeweiligen Kontextfragebögen werden vorab mit den gesetzlichen Vertretungen der Eltern abgestimmt (Dachverband der Elternverbände der Pflichtschulen Österreichs; Hauptverband der Katholischen Elternvereine Österreichs). Dies ist auch im IQS-Gesetz so vorgesehen.
Die Einbindung erfolgt mit dem Ziel, Transparenz und Akzeptanz zu fördern sowie sicherzustellen, dass die eingesetzten Fragebögen aus unterschiedlichen Perspektiven geprüft werden.
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung), ein Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO besteht somit nicht.
Das IQS nimmt seine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit im Sinn der Datensparsamkeit und Pseudonymisierung ernst; siehe dazu beispielhaft die Vorgangsweise bei der internationalen Studie PIRLS 2026:
Namenslisten von Schülerinnen und Schülern liegen dem IQS nicht vor. Diese verbleiben ausschließlich an der Schule, an der wiederum keine Ergebnisse verbleiben. Das IQS verfügt zum Handling nur über eine an der Schule erstellte PIRLS-ID; eine Verknüpfung der Namen mit den Ergebnissen ist in keinem Stadium des Prozesses vorgesehen. In der weiteren Verarbeitung wird die PIRLS-ID noch einmal gescrambelt.
Die Auswertung des Fragebogens geschieht nicht auf individueller Ebene, sondern auf kumulierter Ebene (vgl. als Beispiel http://doi.org/10.17888/pirls2016-va) zu Zwecken der Bildungsforschung.
Alle an der Testung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überdies gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sodass der Versuch einer Verknüpfung von individuellen Informationen oder die Informationsweitergabe untersagt ist.
Externe Schulevaluation
Datenschutz
Das IQS führt auch Umfragen mit Kontextfragebögen im Auftrag der externen Schulevaluation durch.
Diese Umfragen sind bewusst anonym ausgestaltet und fallen damit nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO (keine personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 bzw. Art. 4 Z. 1 DSGVO).
Alle wesentlichen Informationen zu Verfahren, Umfang, Mitwirkung der Schulpartner, Zweck usw. der externen Schulevaluation sind auch unter www.schulevaluation.at öffentlich einsehbar.
Umsetzung der Anonymität – Schülerinnen und Schüler
Im Begleitschreiben zu den Fragebögen erhalten die Schulleitung und die Lehrpersonen detaillierte Vorgaben, wie eine anonymitätswahrende Durchführung der Fragebogenerhebung zu erfolgen hat. Im Rahmen der Erhebung werden die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften darüber informiert, dass niemand an der Schule und auch niemand vom Schulevaluationsteam wissen darf, welches Kind welche Antworten gegeben hat. Es werden keine personenbezogenen oder identifizierbaren Merkmale abgefragt. Nach Beantwortung des Fragebogens geben die Schülerinnen und Schüler diesen persönlich in ein Kuvert, welches verschlossen wird und anschließend von den Lehrpersonen in der Direktion abzugeben ist.
Wenn ein Kind eine Frage nicht beantworten kann oder möchte, ist jedenfalls schon durch die Anonymität der Befragung sichergestellt, dass keine Nachteile für das Kind entstehen können.
Die anschließende statistische Auswertung der ausgefüllten Fragebögen erfolgt maschinell. Es werden keine personalisierten bzw. auf einzelne Personen rückführbare Fragebögen eingesetzt.
Sofern ein Fragebogen online ausgefüllt wird, gilt: Der Zugangslink bzw. der QR‑Code zum Fragebogen ist für die gesamte Schule identisch, die IP-Adresse wird nicht getrackt und die Auswertung erfolgt ausschließlich in aggregierter Form.
Umsetzung der Anonymität – Eltern
Eltern erhalten einen Fragebogen mit einem Zugangslink mit der Bitte, diesen online auszufüllen.
Der Zugangslink bzw. der QR‑Code ist für die gesamte Schule identisch, es werden keine personenbezogenen oder identifizierbaren Merkmale abgefragt, die IP-Adresse wird nicht getrackt und die Auswertung erfolgt ausschließlich in aggregierter Form.
Eine möglichst vollständige Beantwortung unterstützt eine qualitativ hochwertige Evaluierung und Weiterentwicklung der Schule; sofern Fragen jedoch nicht beantwortet werden, weil Eltern dazu beispielsweise keine Wahrnehmung haben, kann allein schon durch die gänzlich anonyme Durchführung der Erhebung sowie Auswertung der Daten keinerlei Nachteil entstehen.
Gesetzliche Grundlage
Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 2 BildungsdokumentationsG 2020 sind die Schulleitung, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern gesetzlich zur Mitwirkung an Datenerhebungen der externen Schulevaluation verpflichtet. Eine gesonderte Einverständniserklärung oder Zustimmung jeder bzw. jedes einzelnen Erziehungsberechtigten ist daher nicht vorgesehen.
Die Elternverbände auf Bundesebene wurden zu den Erhebungen der externen Schulevaluation angehört.