Teilnahmeverpflichtung

Schüler/innen sind in der Regel zur Teilnahme an bestimmten Modulen der iKMPLUS ver­pflichtet. Als Quelle dient die Rechtsvorschrift für Bildungsstandards im Schulwesen in der gültigen Fassung (siehe unten). Ausnahmen bestehen. Schüler/innen, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, können freiwillig an der iKMPLUS teilnehmen. Die Entscheidung darüber, ob eine Teilnahme möglich ist, liegt bei der unterrichtenden Lehrperson.

Die Teilnahmeverpflichtung ist in der BiStV folgendermaßen formuliert:

Folgende Schülerinnen und Schüler sind von der verpflichtenden Teilnahme an Basis- und Zyklusmodulen sowie am Fokusmodul ausgenommen:

  1. Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung, einer Sinnesbehinderung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf, sofern sie
    1. in der 3. oder 4. oder 7. oder 8. Schulstufe nach dem Lehrplan der Sonderschule oder nach dem Lehrplan einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet wurden oder
    2. selbst mit allenfalls im Unterricht zur Verfügung stehenden Unterrichts- oder Hilfsmitteln unter den vorgegebenen Testbedingungen die gestellten Aufgaben nach Einschätzung der zuständigen Lehrperson voraussichtlich nicht bearbeiten können;
  2. außerordentliche Schülerinnen und Schüler gemäß § 4 SchUG.

Eine Teilnahme der in Z 1 und 2 erwähnten Schülerinnen und Schüler an Basis- und Zyklusmodulen sowie am Fokusmodul ist im Ermessen der jeweiligen Lehrperson zum Zweck der Förderung (§ 3 Abs. 3) zulässig, jedoch mit der Einschränkung, dass hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule § 6 Abs. 2 Z 1 lit. b bis d (Klassen- und Schulergebnisberichte und Nutzungs- und Ergebnisübersichten) sowie § 6 Abs. 2 Z 2 (aggregierte Ergebnisberichte) keine Anwendung finden. Die Rückmeldung zu den Ergebnissen des Fokusmoduls hat gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 zu erfolgen.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/262

Status der Teilnahmeverpflichtung einer Schülerin/eines Schülers an der iKMPLUS   

Ob eine Schülerin/ein Schüler zur Teilnahme verpflichtet ist, muss auf der Plattform hinterlegt sein. Die Schülerliste, die auf der Plattform importiert wird, enthält dazu bereits Angaben. Für die meisten Schüler/innen kann auf der Plattform die Teilnahme­verpflichtung damit automatisch erstellt werden (NEU in der PRIM 2024). In vereinzelten Fällen muss von der Schulleitung manuell die Teilnahmeverpflichtung eingetragen bzw. geändert werden.

Freiwillig teilnehmende Schüler/innen und teilnehmende Schüler/innen ohne Angabe zur Teilnahmepflicht

Bei der Teilnahme der Schüler/innen an der iKMPLUS und der Dateneingabe spielt die Angabe zur Teilnahmepflicht keine Rolle. Erst in der Rückmeldung wird diese Angabe wesentlich:

Für alle teilnehmenden Schüler/innen werden Individualrückmeldungen erzeugt. Auf Schüler/innen-Ebene unterscheiden sich die Rückmeldungen nicht nach der Teilnahmepflicht.

Auf Ebene der Lehrpersonen und Schulleitung werden die Ergebnisse der Schüler/innen unterschiedlich dargestellt: Die Ergebnisse freiwillig Teilnehmender und von Schülerinnen und Schülern, für die keine Angabe zur Teilnahmepflicht vorhanden ist, gehen nicht in die aggregierten Werte der Klassen- und Schulrückmeldung ein (Teil­nahmequote, Mittelwerte, Kompetenzstufenverteilungen etc.). Lehrpersonen erhalten die Individualrückmeldungen aller Schüler/innen im Anhang an ihre Rückmeldung.

Die Anzahl der freiwillig teilnehmenden Schüler/innen bzw. derjenigen ohne Angabe wird in der Rückmeldung für Schulleitungen ausgewiesen und teilweise auch der Schulaufsicht (nur 4. Schulstufe) zur Kenntnis gebracht.

Es sollte für alle Schüler/innen eine Angabe zur Teilnahmepflicht vorhanden sein!

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