Teilnahmeverpflichtung

Schülerinnen und Schüler sind in der Regel zur Teilnahme an bestimmten Modulen der iKMPLUS verpflichtet.

Als Quelle dient die Rechtsvorschrift für Bildungsstandards im Schulwesen in der gültigen Fassung. Die Teilnahmeverpflichtung bzw. deren Ausnahmen sind in der BiStV formuliert und können im Handbuch (www.iqs.gv.at/ikmplus-prim-handbuch) nachgelesen werden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, können freiwillig an der iKMPLUS teilnehmen. Die Entscheidung darüber, ob eine Teilnahme möglich ist, liegt bei der unterrichtenden Lehrperson.

Freiwillig teilnehmende Schülerinnen und Schüler gehen nicht in die aggregierten Werte der dreijährlichen Rückmeldungen ein.

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