Bildungsstandards
Bildungsstandards legen konkrete Lernergebnisse fest. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Schulstufe verfügen sollen. Bildungsstandards sind von den Lehrplänen abgeleitet und stellen konkret formulierte Lernergebnisse dar. Es werden grundlegende Kompetenzen beschrieben, die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe erworben haben sollen.
In der österreichischen Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen sind diese Kompetenzen definiert als: "(...) längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Lernenden entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen" (BGBl. II Nr. 1/2009, § 2 [2]). Kompetent zu sein, bedeutet somit, vorhandenes Wissen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen anwenden zu können.
Die Idee der Kompetenzorientierung bedeutet keine Abkehr von einer tief verstandenen fachlichen Wissens- und Kulturbildung, sondern deren Verstärkung und Festigung durch ein auf Verständnis, Wissensnutzung und Können hin orientiertes Bildungsverständnis. Fachgebundene Bildungsstandards konkretisieren dabei den Bildungsauftrag der Schule.
Bildungsstandards liegen in Österreich für die Volksschule für die Fächer Mathematik und Deutsch vor. Diese per Verordnung definierten Bildungsstandards bilden auch bei der iKMPLUS die Grundlage der Messungen.
Mehr Informationen zu Bildungsstandards und den Verordnungen und Erlässen, die sich darauf beziehen, sowie zur Einbettung der Bildungsstandards in die iKMPLUS erhalten Sie auf den Seiten des BMB:
Der Grad der Kompetenzerreichung der Schülerinnen und Schüler wird in vier Kompetenzstufen eingeteilt. Diese geben Auskunft, ob Schülerinnen und Schüler die Bildungsstandards für das Ende der 4. Schulstufe im jeweiligen Kompetenzbereich nicht erreicht (unter Stufe 1), teilweise erreicht (Stufe 1), erreicht (Stufe 2) oder übertroffen (Stufe 3) haben.