Kompetenzstufen

Kompetenzstufen beschreiben Kompetenzen in den jeweiligen Fächern. Die Beschrei­bungen gelten für Schüler/innen in der Mitte der jeweiligen Kompetenzstufe. Beachten Sie das bitte bei der Interpretation der Ergebnisse von Schülerinnen und Schülern, die sehr knapp am Rand einer Kompetenzstufe liegen.

Kompetenzstufen gelten für das Ende der 4. Schulstufe und sind daher für die 3. Schul­stufe mit entsprechenden Verweisen versehen.

Diese Kompetenzstufen wurden von einem Expertengremium auf Basis des Lehrplans anhand realer Schülerdaten formuliert. Weiterführende Literatur zu Kompetenzstufen, Bildungsstandards und Standard-Setting finden Sie auf der Publikationsliste des IQS.

Diese Kompetenzstufen werden auch für die Beschreibung der iKMPLUS-Ergebnisse ver­wendet. Eine geeignete Analysemethode stellt sicher, dass die Ergebnisse mit denjenigen der Bildungsstandardüberprüfung vergleichbar sind. So können zukünftig auch die Daten der Bildungsstandardüberprüfungen für ein längerfristiges Monitoring am Schulstandort herangezogen werden.

Leseverstehen, inhaltliche Beschreibung der Kompetenzstufen für das Ende der 4. Schulstufe

Stufe 3 – Bildungsstandards übertroffen

Die Schüler/innen verfügen über alle Kompetenzen der Stufe 2. Darüber hinaus verstehen sie auch inhaltlich, strukturell und sprachlich komplexere Texte.

Die Schüler/innen sind in der Lage, verschiedene Teile eines Textes in einen Zusammenhang zu bringen, auch wenn die einzelnen Informationen nicht klar erkennbar sind und deren Bedeutung indirekt erschlossen werden muss. Die Schüler/innen können komplexere Schlüsse ziehen, ihre Reflexionen mit ihrem Vorwissen in Beziehung setzen und somit begründende Aussagen über den Gesamtzusammenhang des Textes tätigen.

Stufe 2 – Bildungsstandards erreicht

Die Schüler/innen verfügen über ein sicheres Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene und verstehen altersadäquate lineare und nichtlineare Texte unterschiedlicher Länge und unterschiedlicher inhaltlicher, struktureller und sprachlicher Komplexität.

Die Schüler/innen können mehrere konkrete Informationen sowohl in Sach- und Gebrauchstexten als auch in literarischen Texten erkennen, wiedergeben, miteinander vergleichen und verknüpfen. Die Schüler/innen können das Wesentliche eines Textes erfassen und den Verlauf einer Handlung erschließen. Sie erkennen den Aufbau von Texten und unterscheiden Textsorten nach wesentlichen Merkmalen. Die Schüler/innen verstehen den inhaltlichen Gesamtzusammenhang eines Textes und erfassen auch nicht ausdrücklich genannte Sachverhalte. Das Gelesene kann mit dem Vorwissen verknüpft, reflektiert und mithilfe von persönlichen Erfahrungen und Einstellungen beurteilt werden. Es gelingt den Schülerinnen und Schülern, zum Gelesenen Stellung zu nehmen und ihre Meinung zu begründen.

Stufe 1 – Bildungsstandards teilweise erreicht

Die Schüler/innen verfügen über elementare Lesefähigkeiten auf Wort- und Satzebene und verstehen kurze lineare und nichtlineare Texte von geringer inhaltlicher, struktureller und sprachlicher Komplexität.

Die Schüler/innen erkennen einzelne konkrete Informationen und können sie wiedergeben, solange diese direkt im Text und an leicht auffindbaren Stellen stehen. Die Schüler/innen ordnen Inhalte folgerichtig und können einfache Schlüsse ziehen. Gängige Textsorten werden anhand klar erkennbarer Merkmale erkannt.

unter 1 – Bildungsstandards nicht erreicht

Zuhören, inhaltliche Beschreibung der Kompetenzstufen für das Ende der 4. Schulstufe

Stufe 3 – Bildungsstandards übertroffen

Die Schüler/innen verfügen über alle Kompetenzen der Stufe 2. Darüber hinaus verstehen sie auch Hörtexte, deren Themenfelder über den vertrauten Kontext hinausgehen. Sie können auch weniger zentrale Detailinformationen entnehmen, nicht nur das Thema, sondern auch den Aufbaue des Hörtexts erkennen und die Sprecherintention deuten. Die Schüler/innen können komplexere Schlüsse ziehen und ihre Reflexionen mit ihrem Vorwissen in Beziehung setzen.

Stufe 2 – Bildungsstandards erreicht

Die Schüler/innen sind in der Lage, altersangemessene monologische und dialogische Hörtexte (fiktionale und nicht-fiktionale Textsorten) zu verstehen, wenn die Themen  aus vertrautem Kontext stammen. Sie können wichtige Detailinformationen entnehmen, textnahe Schlüsse ziehen und das Thema des Texts erkennen. Die Schüler/innen können die aufgenommenen Informationen eingeständig vergleichen und beurteilen, auch im Hinblick auf die Textfunktion und die Handlungsmotive. Sie können in Dialogen die Angemessenheit von Sprechhandlungen erkennen und einschätzen und greifen dazu auch auf parasprachliche Hinweise zurück.

Stufe 1 – Bildungsstandards teilweise erreicht

Die Schüler/innen sind in der Lage, altersangemessene monologische und dialogische Hörtexte (fiktionale und nicht-fiktionale Textsorten) zu verstehen, wenn die Themen  aus vertrautem Kontext stammen. Die Schüler/innen können die Bedeutung ähnlich klingender Wörter im Satzkontext unterscheiden. Sie können wichtige und prominent präsentierte Detailinformationen entnehmen und textnahe Schlüsse ziehen. Sie können das Thema des Texts nicht immer sicher erkennen. Die Schüler/innen können die aufgenommenen Informationen beurteilen.

unter 1 – Bildungsstandards nicht erreicht

Verfassen von Texten – Inhalt

inhaltliche Beschreibung der einzelnen Kompetenzstufen

Stufe 3 – Bildungsstandards übertroffen

Die Schüler/innen verfügen im Bereich der Textproduktion über eine Schreibkompetenz, die in Bezug auf den Inhalt über die Anforderungen der Stufe 2 hinausgeht.

  • Für das Erzählen heißt das: Die Schüler/innen können originelle Ideen und/oder anschauliche Figurencharakterisierungen passend in ihren Text einbauen.
  • Für das Informieren heißt das: Die Schüler/innen können vorgegebene Objekte (Beschreiben) oder Handlungen (Instruieren) für Leser/innen in besonders hohem Maße nachvollziehbar darstellen und/oder zur Veranschaulichung Erklärungen und Begründungen einfügen.
  • Für das Argumentieren heißt das: Die Schüler/innen können ihre Position überzeugend begründen und/oder sich in inhaltlicher Hinsicht besonders an den Leser/innen orientieren.

Stufe 2 – Bildungsstandards erreicht

Die Schüler/innen können Texte inhaltlich an das Textmuster und an den in der Schreibaufgabe angegebenen Kontext anpassen, wie es dem Alter nach zu erwarten wäre. Die Schüler/innen  können Texte in einem adäquaten Umfang verfassen und können Inhalte für ihnen bekannte Leser/innen passend darstellen.

  • Für das Erzählen kommt hinzu: Die Schüler/innen können ein fiktionales Geschehen überwiegend emotional (spannend, stimmungsvoll, packend) erzählen und Gedanken und Gefühle passend in ihren Text einbauen.
  • Für das Informieren kommt hinzu: Die Schüler/innen können vorgegebene Objekte (Beschreibungen) oder Handlungen (Instruieren) überwiegend sachlich korrekt und für Leser/innen fast durchgängig angemessen detailliert darstellen.
  • Für das Argumentieren kommt hinzu: Die Schüler/innen können sich zu einer strittigen Frage klar positionieren und für ihre Position über die vorgegebenen Informationen hinaus einfache Begründungen formulieren.

Stufe 1 – Bildungsstandards teilweise erreicht 

Die Schüler/innen können Texte inhaltlich nicht zur Gänze an das Textmuster und an den in der Schreibaufgabe angegebenen Kontext anpassen, wie es dem Alter nach zu erwarten wäre. Die Schüler/innen können Inhalte nur teilweise für ihnen bekannte Leser/innen passend darstellen.

  • Für das Erzählen kommt hinzu: Die Schüler/innen können ein fiktionales Geschehen nur in Ansätzen emotional (spannend, stimmungsvoll, packend) erzählen. Zusätzlich kann es sein, dass die Erzählperspektive nicht durchgängig eingehalten wird.
  • Für das Informieren kommt hinzu: Die Schüler/innen können vorgegebene Objekte (Beschreibungen) oder Handlungen (Instruieren) nur teilweise sachlich korrekt darstellen. Zusätzlich kann es sein, dass die Darstellung für Leser/innen nicht angemessen detailliert ist.
  • Für das Argumentieren kommt hinzu: Die Schüler/innen können sich zu einer strittigen Frage klar positionieren und für ihre Position nur mithilfe von vorgegebenen Informationen einfache Begründungen formulieren.

unter 1 – Bildungsstandards nicht erreicht

 

Verfassen von Texten – Aufbau

inhaltliche Beschreibung der einzelnen Kompetenzstufen

Stufe 3 – Bildungsstandards übertroffen

Die Schüler/innen verfügen im Bereich der Textproduktion über eine Schreibkompetenz, die in Bezug auf den Aufbau über die Anforderungen der Stufe 2 hinausgeht.

  • Für das Erzählen heißt das: Die Schüler/innen erzeugen durch einen besonders gestalteten Aufbau Spannung, Neugier oder Überraschung.
  • Für das Informieren (Beschreiben/Instruieren) heißt das: Die Schüler/innen berücksichtigen bei der Formatierung, Reihenfolge oder Gestaltung der Textelemente besonders die Perspektive der Leser/innen.
  • Für das Argumentieren heißt das: Die Schüler/innen können im Schlussteil der Texte ein Resümee oder eine Schlussfolgerung ziehen.

Stufe 2 – Bildungsstandards erreicht

Die Schüler/innen können den Aufbau des Textes an das Textmuster und an den in der Schreibaufgabe angegebenen Kontext anpassen, wie es dem Alter nach zu erwarten wäre. Die Schüler/innen können Texte zusammenhängend aufbauen.

  • Für das Erzählen heißt das: Die Schüler/innen können die typischen Aufbauelemente einer Erzählung (Erzähleinstieg, erzählwürdiges Ereignis, Erzählabschluss) umsetzen und fast alle Aufbauelemente ausführlich gestalten. Sie können Texte so gestalten, dass sie kaum Gedankensprünge bzw. Widersprüche enthalten.
  • Für das Informieren (Beschreiben/Instruieren) heißt das: Die Schüler/innen berücksichtigen die für das Textmuster typischen Aufbauelemente und können Textelemente so aneinanderreihen, dass sich eine sachlogisch angemessene Struktur ergibt.
  • Für das Argumentieren heißt das: Die Schüler/innen berücksichtigen die für das Textmuster typischen Aufbauelemente und können Argumente sinnvoll aneinanderreihen, sodass sich ein sachlogischer Zusammenhang ergibt.

Stufe 1 – Bildungsstandards teilweise erreicht 

Die Schüler/innen können den Aufbau des Textes nicht zur Gänze an das Textmuster und an den in der Schreibaufgabe angegebenen Kontext anpassen, wie es dem Alter nach zu erwarten wäre. Die Schüler/innen können Texte weitgehend zusammenhängend aufbauen.

  • Für das Erzählen heißt das: Die Schüler/innen verfassen Texte, in denen eines der typischen Aufbauelemente (Erzähleinstieg, erzählwürdiges Ereignis, Erzählabschluss) nicht vorhanden ist oder mehrere Aufbauelemente nicht ausführlich genug gestaltet sind.  Zusätzlich kann es sein, dass das für das Textmuster typische Tempus (Präsens oder Präteritum) nicht durchgängig funktional eingesetzt wird.
  • Für das Informieren (Beschreiben) heißt das: Die Schüler/innen reihen Textelemente nur teilweise so aneinander, dass eine sachlogische Struktur erkennbar ist. Zusätzlich kann es sein, dass eines der typischen Aufbauelemente nicht passend umgesetzt wird und das für das Textmuster typische Tempus (Präsens) nicht durchgängig funktional eingesetzt wird. Für das Informieren (Instruieren) heißt das: Die Schüler/innen verfassen Texte, in denen eines der typischen Aufbauelemente nicht vorhanden ist.  Zusätzlich kann es sein, dass eine sachlogische Struktur nur teilweise erkennbar ist.
  • Für das Argumentieren heißt das: Die Schüler/innen verfassen Texte, in denen eines der typischen Aufbauelemente nicht vorhanden ist. Zusätzlich kann es sein, dass die Schüler/innen Argumente nur teilweise sinnvoll aneinander reihen und das für das Textmuster typische Tempus (Präsens) nicht durchgängig funktional eingesetzt wird.

unter 1 – Bildungsstandards nicht erreicht

 

Verfassen von Texten – sprachliche Angemessenheit

inhaltliche Beschreibung der einzelnen Kompetenzstufen

Stufe 3 – Bildungsstandards übertroffen

Die Schüler/innen verfügen im Bereich der Textproduktion über eine Schreibkompetenz, die in Bezug auf die sprachliche Angemessenheit über die Anforderungen der Stufe 2 hinausgeht.

  • Für das Erzählen heißt das: Die Schüler/innen können sich besonders eloquent ausdrücken oder mit dem Satzbau eine besondere Wirkung erzeugen.
  • Für das Informieren heißt das: Die Schüler/innen können Objekte mit besonders sachlichen, ansatzweise fachsprachlichen Formulierungen beschreiben oder sich in sprachlicher Hinsicht besonders an den Leser/innen orientieren (Beschreiben). Die Schüler/innen können Sätze mit komplexeren sprachlichen Mitteln zu einem zusammenhängenden Text verbinden (Instruieren).
  • Für das Argumentieren heißt das: Die Schüler/innen können sich besonders eloquent ausdrücken oder Sätze mit komplexeren sprachlichen Mitteln zu einem zusammenhängenden Text verbinden.

Stufe 2 – Bildungsstandards erreicht

Die Schüler/innen können die sprachliche Gestaltung des Textes an das Textmuster und an den in der Schreibaufgabe angegebenen Kontext anpassen, wie es dem Alter nach zu erwarten wäre. Die Texte erfüllen fast durchgängig die folgenden Merkmale: Die Schüler/innen gebrauchen passende Wörter und können einen Text abwechslungsreich bzw. ohne störende Wortwiederholungen gestalten. Die Schüler/innen verfassen Texte mit für das Textmuster typischem Satzbau und können Sätze fast durchgängig mit geeigneten sprachlichen Mitteln zu einem zusammenhängenden Text verbinden.

  • Für das Erzählen kommt hinzu: Die Schüler/innen können erzähltypische Formulierungen passend einsetzen.
  • Für das Informieren (Beschreiben/Instruieren) kommt hinzu: Die Schüler/innen können genaue und für Leser/innen anschauliche Formulierungen passend einsetzen.
  • Für das Argumentieren kommt hinzu: Die Schüler/innen können typische Formulierungen zur Überzeugung und Meinungsäußerung passend einsetzen.

Stufe 1 – Bildungsstandards teilweise erreicht 

Die Schüler/innen können die sprachliche Gestaltung des Textes nur teilweise an das Textmuster und an den in der Schreibaufgabe angegebenen Kontext anpassen, wie es dem Alter nach zu erwarten wäre.

Für das Erzählen, Informieren (Beschreiben/ Instruieren) und Argumentieren heißt das: Es treffen mehrere der folgenden Merkmale zu: Die Schüler/innen formulieren Texte mit teilweise unpassenden Wörtern und einigen störenden Wortwiederholungen oder sie verwenden nur teilweise zum Textmuster passenden Satzbau oder sie können Sätze nur teilweise mit geeigneten sprachlichen Mitteln zu einem zusammenhängenden Text verbinden. 

unter 1 – Bildungsstandards nicht erreicht

 

Verfassen von Texten – sprachliche Richtigkeit

inhaltliche Beschreibung der einzelnen Kompetenzstufen

Stufe 3 – Bildungsstandards übertroffen

Die Schüler/innen verfügen im Bereich der Textproduktion über eine Schreibkompetenz, die in Bezug auf die sprachliche Richtigkeit über die Anforderungen der Stufe 2 hinausgeht. Sie sind dazu in der Lage, über die Anforderungen des österreichischen Lehrplans hinaus orthografisch nahezu fehlerfrei zu schreiben und nahezu alle Wörter und Sätze grammatikalisch richtig zu bilden.

Stufe 2 – Bildungsstandards erreicht

Die Schüler/innen verwenden eine gemäß den Anforderungen des österreichischen Lehrplans normgerechte Schreibweise, abgesehen von vereinzelten Verstößen. Die verwendeten Wörter und Sätze werden gemäß den Anforderungen des österreichischen Lehrplans nahezu durchgängig grammatikalisch richtig gebildet.

Stufe 1 – Bildungsstandards teilweise erreicht 

Die Schüler/innen verwenden die gemäß den Anforderungen des österreichischen Lehrplans normgerechte Schreibweise und Grammatik noch nicht durchgängig. Das heißt, dass sie entweder in der Altersgruppe erwartbare Wörter nur teilweise richtig schreiben oder einige Wörter oder Sätze grammatikalisch nicht richtig bilden. Das kann auch bedeuten, dass ein systematischer Fehler wiederholt auftritt.

unter 1 – Bildungsstandards nicht erreicht

Mathematik, inhaltliche Beschreibung der Kompetenzstufen für das Ende der 4. Schulstufe

Stufe 3 – Bildungsstandards übertroffen

Die Schüler/innen verfügen über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in allen Teilbereichen des Lehrplans und über erweiterte Wissensstrukturen, welche über die Anforderungen der Stufe 2 hinausgehen, insbesondere über stärker ausgeprägtes analytisches Denken und höhere Kombinationsfähigkeit. Sie können diese eigenständig in neuartigen Situationen flexibel einsetzen.

Stufe 2 – Bildungsstandards erreicht

Die Schüler/innen verfügen über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in allen Teilbereichen des Lehrplans und können diese flexibel nutzen. Sie können geeignete Lösungsstrategien finden und umsetzen, gewählte Lösungswege beschreiben und begründen. Sie können relevante Informationen aus unterschiedlich dargestellten Sachverhalten (z. B. Texten, Datenmaterialien, grafischen Darstellungen) entnehmen. Sie können diese Informationen zueinander in Beziehung setzen sowie mathematische Fragestellungen daraus ableiten und lösen.

Stufe 1 – Bildungsstandards teilweise erreicht

Die Schüler/innen verfügen über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in allen Teilbereichen des Lehrplans und können damit reproduktive Anforderungen bewältigen und Routineverfahren durchführen.

unter 1 – Bildungsstandards nicht erreicht

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